1. Verpackungswahl
Im Partnerprozess kannst du neutrale Verpackung, DeWerk4You-Verpackung oder eigene bereitgestellte Verpackung anfragen. Eigene Verpackung erst nach Vereinbarung von Format, Qualität, Kennzeichnung und Anlieferung senden. Die Auswahl allein bestätigt weder Lagerzugang noch Eignung.
2. Bestand und Fehlbestand
Der lokale Bestand wird in vereinbarten Verpackungseinheiten geführt. Bei Fehlbestand gilt die gewählte Rückfalloption: pausieren oder neutrale Verpackung. Wir behaupten keinen unbegrenzten Vorrat und versprechen keine stillschweigende Ersatzverpackung unabhängig von deiner Auswahl.
3. Pflichten bleiben sichtbar
Neutraler Versand ist keine Erlaubnis, gesetzlich erforderliche Angaben zu verschweigen oder einen falschen Hersteller anzugeben. Absender, notwendige Produktinformationen, Retourenweg und gegebenenfalls Verpackungspflichten sind vor Direktversand zu klären. Empfängeradressen dürfen nicht für unangefragte Werbung genutzt werden.
4. Verpackungsrecht und Nachweise
Neutrale Verpackung oder vom Partner bereitgestellte Verpackung beseitigt gesetzliche Pflichten nicht. Vor einem Versand müssen die Rollen nach dem jeweils geltenden Verpackungsrecht, erforderliche Registrierung, Systembeteiligung, Kennzeichnung und Nachweise geklärt sein. Eine individuelle Absprache verlagert zwingende gesetzliche Pflichten nicht automatisch auf den Kunden.
Vor Aktivierung noch zu klären
Lagerung, Inventur, Entsorgung/Rückgabe eigener Verpackung, Kosten und gesetzliche Rollen vertraglich festlegen.
Fragen oder konkrete Hinweise: info@dewerk4you.com